Die Freie Waldorfschule Mainz mag mit juristischen Mitteln versucht haben, uns zum Schweigen in der Öffentlichkeit zu bringen – die Fakten aber bleiben bestehen: Die Staatsanwaltschaft Mainz hat gleich in mehreren separaten Verfahren strafrechtliche Ermittlungen gegen Schulverantwortliche der Freien Waldorfschule Mainz aufgenommen – ein Vorgang, der allein schon das Ausmaß und die Schwere der Vorwürfe unterstreicht.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz Rheinland-Pfalz hat darüber hinaus wegen mehrerer erheblicher Datenschutzverstöße durch die Freie Waldorfschule Mainz bereits im April 2025 schriftlich eine Verwarnung gegen die Schule angekündigt. Unter anderem wurde die unverschlüsselte Weiterleitung sensibler Daten ans Jugendamt, die Veröffentlichung personenbezogener Inhalte auf der Schulwebseite im Rahmen der bereits im letzten Beitrag erwähnten „Stellungnahme“ der Schule sowie die anhaltende Verweigerung der gesetzlich vorgeschriebenen Auskunftserteilung genannt.
Hervorzuheben ist dabei, dass die Strafermittlungen gegen die Schulverantwortlichen durch die Staatsanwaltschaft mittlerweile auch die besagte, in den letzten Beiträgen bereits thematisierte „Stellungnahme“ der Waldorfschule Mainz betreffen. Es handelt sich hier um jenen von der Schule im Dezember 2024 veröffentlichten Beitrag in Reaktion auf die mediale Berichterstattung über unseren Fall – um die Stellungnahme, aufgrund derer wir uns schließlich gezwungen sahen, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen, da wir unseren Ruf wegen falscher Behauptungen zu unseren Lasten erneut durch die Schule massiv geschädigt sahen und diese an ihrer Veröffentlichung festhielt.
Weil wir dieser Stellungnahme entschieden widersprachen, versuchten Schule und Lehrer, per Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen uns zu erwirken – wir berichteten in unserem letzten Update darüber. Umso relevanter und erwähnenswerter sind nun auch die strafrechtlichen Ermittlungen in diesem Zusammenhang. Zum Hintergrund: Das erste Strafermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Mainz betrifft bekanntlich die Meldung einer angeblichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt, bei der sich sämtliche durch die Freie Waldorfschule Mainz geäußerte Behauptungen und Verdächtigungen als grund- bzw. haltlos erwiesen haben. Die Ermittlungen wegen des Verdachts auf strafrechtlich relevante Verleumdung, üble Nachrede, falsche Verdächtigung und Vortäuschung einer Straftat laufen wie gesagt seit September 2024.
Erweiterte Ermittlungen: Auch wegen „Stellungnahme“ und Interview der Schulführung
Wie wir im Rahmen der Ermittlungen durch Staatsanwalt/ Polizei erst kürzlich erfahren haben, bei denen wir persönlich als Zeugen geladen wurden, beziehen sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nun auch auf die besagte Stellungnahme der Schule – insbesondere geht es um einen darin erwähnten Hausbesuch durch den damaligen Klassenlehrer sowie angebliche Sorgen seinerseits um das Wohl unserer Tochter. Wir wiesen bereits darauf hin, dass es keinen Hausbesuch nach der Diagnose und/ oder im Zusammenhang mit angeblichen Sorgen um das Wohl unseres Kindes gab. Grundlage solcher von der Schule in ihrer Stellungnahme behaupteter Sorgen ist nach unserer Kenntnis eine Kurznachricht des Lehrers an uns wenige Wochen nach der Diabetes-Diagnose unserer Tochter, in der er aufgrund ihres krankheitsbedingten Fehlens von „Sorgen um ihre sozialen Kontakte“ sprach.
Dass wir Eltern (ebenso wie die behandelnden Ärzte) damals ganz andere akute Sorgen hatten, kann man sich unschwer vorstellen: Wir wussten zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal, ob bzw. wann unsere Tochter sich vollständig von der schweren Stoffwechselentgleisung erholen würde und in absehbarer Zeit eine stabile Insulineinstellung ohne ständige schwere Blutzuckerschwankungen möglich wäre (denn in der Remissionsphase nach der Diabetes-Diagnose können selbst minimale Insulindosen schwere Hypoglykämien auslösen). Auch aus dieser wenig empathischen Nachricht spricht für uns ein deutliches Unverständnis über die Schwere der Erkrankung und den Ernst der (medizinischen) Lage, in der unsere Tochter sich damals befand. Über die sozialen Kontakte macht man sich selbstverständlich dann Gedanken, wenn das Kind körperlich/ medizinisch stabil ist (zumal unsere Tochter auch zu dieser Zeit alles andere als sozial isoliert war).
Es ist für uns geradezu abwegig (und zudem natürlich extrem ehrverletzend und Ruf schädigend für uns Eltern!), vor diesem Hintergrund in der Stellungnahme von angeblich „wiederholten Sorgen“ des Lehrers um das Wohl unseres Kindes zu sprechen, zu denen es niemals Anlass gab und die uns gegenüber nie erwähnt wurden. Neu ist uns, dass sich mit dieser Stellungnahme der Schule (nach Bemängelung durch den Datenschutzbeauftragten RLP) nun auch die Staatsanwaltschaft Mainz im Rahmen ihrer Ermittlungen wegen übler Nachrede u.a. befasst. Diese Stellungnahme der Waldorfschule Mainz wurde von der Schule fast ein halbes Jahr auf der Schulhomepage veröffentlicht und erst im Rahmen unseres Vergleichs am 02.06.2025 offline gestellt – wir berichteten bereits darüber.
Ein weiteres Verfahren wurde im Zusammenhang mit einem Interview der Schulleitung eingeleitet, das ebenfalls diffamierende und beleidigende Falschaussagen gegen uns enthielt. Dieses Verfahren wurde Ende April nach § 153 der Strafprozessordnung eingestellt. Wichtig zu wissen: Eine Einstellung nach § 153 bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft grundsätzlich von einem strafbaren Verhalten ausgeht bzw. ein solches vermutet, aber aus Gründen wie Geringfügigkeit oder fehlendem öffentlichen Interesse auf eine Anklage verzichtet. In der Beurteilung der Staatsanwaltschaft heißt es zu diesem Interview explizit: „Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine einmalige Verfehlung gehandelt hat. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und die damit verbundenen Belastungen dürften bereits eine ausreichende Warnung bewirkt haben.“