Mainz, 21.07.2025: Das Landgericht Mainz hat sowohl die sofortige Beschwerde der Freien Waldorfschule Mainz als auch die separate Beschwerde eines Lehrers der Schule gegen den gerichtlichen Beschluss zur Kostenfestsetzung vollumfänglich zurückgewiesen.
Beide Verfahren wurden mit identischer Begründung abgelehnt – ein Erfolg für die betroffenen Eltern. Das Gericht stellte fest, dass kein Verfügungsgrund – also keine rechtlich erforderliche Eilbedürftigkeit – gegeben war. Entscheidend war, dass sämtliche inhaltlichen Kernaussagen unserer Kritik an der Schule längst öffentlich verbreitet und diskutiert wurden, etwa durch Medienbeiträge in der Rheinpfalz, der Stuttgarter Zeitung, SWR/ ARD.
Umso abwegiger erscheint uns das Vorgehen der Waldorfschule Mainz und des beteiligten Lehrers: Statt sich mit der medialen Berichterstattung inhaltlich auseinanderzusetzen, wurde erneut der Weg der (juristischen) Eskalation gegen uns als Eltern gewählt – mit Abmahnungen, Unterlassungsforderungen und angedrohten Schadensersatzforderungen in teils fünfstelliger Höhe. Dieses Vorgehen sehen wir als weiteren Versuch, uns als kritische Eltern einzuschüchtern und letztlich „mundtot“ zu machen. Ein bezeichnender Vorgang war dabei auch die Tatsache, dass der Anwalt der Waldorfschule Mainz die Abmahnungen von Schule und Lehrer nicht lediglich unserem anwaltlichen Vertreter zustellte, wie es üblich wäre, sondern zusätzlich uns persönlich – und zwar nicht auf dem üblichen Postweg, sondern abends unfrankiert unter dem Hoftor durchgeschoben. Dieses Vorgehen kann man – auch angesichts der Gesamtsituation – aus unserer Sicht nur als weiteren fragwürdigen Einschüchterungsversuch werten.
Der Schulanwalt, Herr Martin Malcherek, ist kein Unbekannter in Waldorfkreisen: Er vertritt als anwaltlicher Vertreter des Bundes der Freien Waldorfschulen regelmäßig anthroposophische Einrichtungen und ist gleichzeitig aktiver Mainzer Politiker der Partei „Die Linke“, sitzt im Mainzer Stadtrat und kandidierte u. a. bereits für das Amt des Oberbürgermeisters. Umso befremdlicher erscheint es uns, wenn ein Politiker, der sich durch seine Parteizugehörigkeit öffentlich als Vertreter von Inklusion und Gleichberechtigung positioniert, in seiner anwaltlichen Rolle derart konfrontativ gegen Eltern vorgeht, die sich für eben solche Anliegen – berechtigte und medizinisch begründete Bedürfnisse ihrer chronisch erkrankten Kinder – einsetzen.
Stellungnahmen von Antidiskriminierungsbüro RLP und Diabetologen bekräftigen unsere Kritik
Das juristische Vorgehen haben wir von Anfang an als extrem aggressiv-konfrontativ und belastend erlebt – gerade vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Situation unserer Kinder und der dokumentierten schulischen Missstände. Es ist allein bezeichnend gewesen, dass wir in einem letzten Schlichtungsversuch – und tatsächlich unserem ersten persönlichen Gespräch mit der Schulführung – einen Vertreter des Antidiskrimierungsbüros zur Vermittlung mitbrachten, während es die Schulvertreter*innen vorzogen, ihren Anwalt mit in den Termin zu nehmen. Dieser dominierte von schulischer Seite weite Teile des Gesprächs, fertigte unsere Anliegen ab und forderte uns wiederholt zur Kündigung auf.
Unsere fundierte Kritik, die von der Schule und ihrem anwaltlichen Vertreter vollständig zurückgewiesen (und später von der Schulführung u. a. als „hysterisch“ bezeichnet) wurde, wird nicht nur durch die schriftliche Einschätzung des Antidiskriminierungsbüros Rheinland-Pfalz, sondern auch durch unseren behandelnden Arzt Professor Dr. Pfützner, einen renommierten Diabetologen mit bundesweiter Anerkennung, gestützt. Ihre Stellungnahmen bekräftigen unabhängig voneinander erhebliche Defizite im schulischen Umgang mit der chronischen Ernkrankung, dem Gleichheitsgrundsatz, mit schulischen Fürsorgepflichten sowie mit uns als Eltern.
Diese konkrete Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und anwaltlichem Vorgehen durch den Justiziar vom Bund der Freien Waldorfschulen wurde bereits in der Mittelbayerischen Zeitung thematisiert: Dort berichtet ein Redakteur in seinem Artikel vom 05.06.2023 über den Fall eines damals achtjährigen Jungen, der nach Schilderung seiner Mutter an einer Regensburger Waldorfschule massiv gemobbt und krankenhausreif geschlagen wurde. Bei einer späteren Gerichtsverhandlung erschien kein einziger Schulverantwortlicher persönlich – nur ihr Anwalt, Herr Malcherek, war anwesend, zeigte sich nach Darstellung des Redakteurs trotz der dramatischen Vorgänge vollkommen unbeeindruckt, bestritt sämtliche Vorwürfe und griff die betroffene Familie scharf an, statt ein Wort des Bedauerns zu äußern. Der Chefredakteur der Zeitung bezeichnete seine Einblicke in den damaligen Fall als zutiefst „erschütternd“.
Nachweislich haltlose Verdachtsmeldung mit schwersten Zuschreibungen
Dies alles kommt uns sehr bekannt vor. Wir empfinden diesen Umgang mit Eltern, die schwere Missstände erlebt haben, ebenfalls erschütternd. Gleichzeitig sehen wir hierin einen erheblichen Interessenskonflikt und Widerspruch zwischen politischem Selbstanspruch und tatsächlichem Handeln. Dass eine Privatschule, die sich eine ganzheitliche, am Kind orientierte Pädagogik auf die Fahne schreibt, derartig mit Familien und chronisch erkrankten Kindern umgeht, ist unfassbar. Und dass ein Mainzer Lokalpolitiker, der öffentlich für soziale Gerechtigkeit und Inklusion wirbt, in konkreten Fällen gegen betroffene Familien mit genau diesen Anliegen mit für uns belastenden und fragwürdigen Methoden vorgeht, wirft grundlegende Fragen auf. In seinen Schreiben behauptete selbiger Schulanwalt später, dass Eltern durch derartige Jugendamtsmeldungen – mit nachweislich vollständig haltlos gemeldeten Schwerstverdächtigungen (!) – keinerlei Schaden entstehe, die „Hürden für Verdachtsmeldungen“ beim Jugendamt ohnehin nicht hoch sein dürften und dass eine Überprüfung des Kindeswohls vergleichbar mit einer „Führerscheinkontrolle“ sei.
Diese Aussagen stehen für sich. Nur so viel: Wir denken, dass sie das erschütternde Ausmaß des schulischen Vorgehens in völliger Missachtung unserer Grund- und Persönlichkeitsrechte sehr deutlich unter Beweis stellen. Haltlos mit derartig heftigen, zutiefst verletzenden und ehrschädigenden Verdächtigungen wie Gewalt und sogar „erweitertem Suizid“ konfrontiert zu werden, wünschen wir keinen Eltern – und die damit einhergehenden Belastungen kann man sich kaum vorstellen. Und selbstverständlich gibt es klare rechtliche Vorgaben für eine schulische Verdachtsmeldung gemäß § 8a SGB VIII, die bei der Meldung durch die Waldorfschule Mainz gänzlich missachtet wurden. Der Schulanwalt bezeichnete in seinen Schreiben im Übrigen auch das diffamierende Interview durch die Co-Schulleiterin an die Presse, das ebenfalls staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nach sich zog, die unter Verweis auf eine vermutete „einmalige Verfehlung“ von der Staatsanwaltschaft „nur“ nach § 153 StPO eingestellt wurden (heißt: ein Anfangsverdacht liegt weiterhin vor und von einer strafbaren Handlung wird ausgegangen), als „von der Meinungsfreiheit gedeckt“. Dass die Co-Schulleiterin und der Schulverein für zentrale Aussagen – etwa die völlig absurde, nachweislich unwahre Tatsachenbehauptung, wir hätten „Mitarbeitende gestalkt“ und seien ein „dissoziales Elternpaar“, selbst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgaben, sei nebenbei auch erwähnt.
Rahmen für verantwortbaren Schulbesuch auch nach externen Stellen nicht gegeben
Und das ist noch lange nicht alles. Weiterhin ließ die Schule über ihren Anwalt u. a. vermelden, dass die Einschätzungen unseres Diabetologen sowie des Antidiskriminierungsbüros Rheinland-Pfalz – die jeweils unabhängig von deutlichen Anhaltspunkten für Diskriminierung und schulischen Versäumnissen sprachen – lediglich „selbstreferenziell“ seien. Auch diese Darstellung irritiert stark. Der Leiter des Antidiskriminierungsbüros konnte sich in einem zweistündigen Gespräch mit der Schulleitung sowie durch Einsicht in interne E-Mails und Unterlagen sein eigenes Bild machen. Dasselbe gilt für den behandelnden Diabetologen, der nicht nur ein umfassendes Attest und klare medizinische Anweisungen für den Nachteilsausgleich an die Schule formulierte, sondern es kaum glauben konnte, wie wenig ernst diese von den Schulverantwortlichen genommen und beachtet wurden. Auch er konnte sich durch Rückmeldungen und Aussagen durch Schule und Klassenlehrer ein umfassendes Bild von den vorliegenden Fakten und den gravierenden schulischen Versäumnissen machen.
Der Arzt unserer Kinder konnte am Ende nur noch zu dem Schluss kommen, dass der Rahmen für einen verantwortbaren Schulbesuch nicht mehr gegeben war – ebenso weitere externe Stellen teilten diese Einschätzungen und auch das Jugendamt selbst riet uns schließlich dringend von einem weiteren Schulbesuch an der Waldorfschule Mainz ab. Es plädierte nach seiner Prüfung sogar für eine vorübergehende Ausnahmeregelung und Entbindung von der Schulpflicht mit Homeschooling durch uns als Eltern. Bezeichnend war: Weil wir zuvor dem Rat externer Stellen gefolgt waren, am 18. April 2024 die schulischen Missstände an das Schulamt (später Schulaufsichtsbehörde) gemeldet und umgehend um Unterstützung gebeten hatten, folgte wenige Tage später die haltlose Jugendamtsmeldung gegen uns Eltern durch die Schulführung. Von uns dringend erbetene Gespräche waren wiederholt und konsequent von der Schule abgeblockt worden – ein persönliches Gespräch mit der Schulführung fand erst NACH der Jugendamtsmeldung im Beisein des Schulanwalts statt.
In diesem Gespräch wollte uns die Schulführung trotz unserer konkreten Nachfragen nicht offenlegen, was sie eigentlich ans Jugendamt gemeldet hatte – und warum. Wir erfuhren erst im Nachhinein, welche schwersten, völlig absurden Verdächtigungen hier – nachweislich ohne jede Tatsachengrundlage – durch die Schulführung erhoben worden waren. Hätten wir es zum Zeitpunkt des Gespräches bereits gewusst, niemals hätten wir uns mit den Schulverantwortlichen (und der meldenden Person) überhaupt noch an einen Tisch gesetzt – uns schaudert es noch heute bei diesem Gedanken. Es brauchte eine ganze Weile, den schweren Schock nach Einsicht in die Jugendamtsakte zu verdauen – er sitzt tief und hält bis heute an. Erst nach Vernetzungen, weiterer Recherche und Gesprächen mit anderen Betroffenen stellten wir fest: Wir sind nicht die einzige Familie, die von einer derart haltlosen Verdachtsmeldung durch eine Waldorfeinrichtung – unter völliger Missachtung der Regelungen zum Kinderschutzgesetz – berichten kann. Auch die aktuelle Waldorf-Debatte in Frankreich zeigt: Von derartigen und ähnlichen Erfahrungen an Waldorfschulen in Bezug auf versäumte Fürsorgepflichten, Missachtung medizinischer Weisungen, Repressalien gegen Eltern – und explizit auch haltlosen Jugendamtsmeldungen (!) – berichten Betroffene wiederholt.
Ebenso kritisierte juristische Einschüchterungsversuche und diverse Abmahnversuche durch Waldorfeinrichtungen schildern Betroffene und Waldorfkritiker*innen regelmäßig – sei es im Rahmen öffentlicher Debatten oder gerichtlicher Auseinandersetzungen. Auch wir mussten diese Erfahrung machen. Ein juristisch hoch konfrontatives Agieren durch die Waldorfeinrichtungen beschreiben zudem kritische Buchautor*innen, Redakteur*innen und Anthroposophieblogger*innen – es steht nach unserem Eindruck sinnbildlich für eine repressive institutionelle Kultur, in der Betroffene, die Missstände wie Mobbing, Diskriminierungsvorfälle oder konkrete pädagogische wie medizinische Notwendigkeiten ansprechen, nicht gehört, sondern diskreditiert und eingeschüchtert werden. In Frankreich spricht man längst offen von der Gefahr sektenartiger Strukturen in Waldorfschulen – eine staatliche Arbeitsgruppe explizit zur Bekämpfung von Sektenabweichungen beobachtet nicht nur bereits seit Jahren anthroposophische Einrichtungen, sondern ihr Bericht trug auch maßgeblich dazu bei, dass die Politik handelte, Waldorfschulen flächendeckend überprüft und Sanktionen gegen konkrete Einrichtungen verhängt wurden – bis hin zu Schulschließungen.
Während die Schulverantwortlichen in unserem Fall nicht direkt gegen die kritischen Presseberichte vorgingen, attackierten sie uns wiederholt und gezielt als einzelne betroffene Familie, die sich ehemals engagiert für die Schule eingesetzt hatte, aufs Schärfste – und scheuten dabei ebenso wenig juristische Drohungen wie haltlose Jugendamtsmeldungen mit Schwerstzuschreibungen, diffamierende Presseinterviews sowie öffentlich verbreitete Unwahrheiten und Ehrverletzungen.
Schwerste Angriffe ohne jede Grundlage – und ohne jedes Bedauern
Die Abwehr der zahlreichen Angriffe durch die Schulverantwortlichen hat uns viel Zeit, Kraft und erhebliche finanzielle Mittel gekostet. Die Schule kennt sowohl unsere gesundheitlich stark belastende Familiensituation (zwei unserer Kinder sind an Diabetes Typ 1 erkrankt – mit anerkanntem Grad der Behinderung und Pflegebedarf) als auch unsere finanzielle Lage, die wir im Rahmen des einkommensabhängigen Schulbeitrags ohnehin offengelegt hatten. Dass wir in dieser extremen Belastungslage persönlich wie juristisch derart massiv attackiert wurden – mit wiederholten Angriffen auch auf persönlicher Ebene und weit über der Grenze des Hinnehmbaren – empfinden wir als zutiefst erschütternd. Dass eine Schule – die eigentlich eine besondere Verantwortung gegenüber Kindern und Familien trägt – sich in ihren öffentlichen wie juristischen Angriffen derart auf eine unbescholtene Familie fokussiert, deren „einziger Fehler“ darin bestand, sich fundiert und entschlossen für die Rechte und Sicherheit ihrer chronisch erkrankten Kinder einzusetzen, steht (nicht nur) nach unserer Ansicht für ein Vorgehen, das mit pädagogischer und menschlicher Verantwortung sowie schulischer Fürsorgepflicht in keiner Weise vereinbar ist.
Das Jugendamt selbst stellte schnell fest, dass keinerlei Kindeswohlgefährdung vorlag und kritisierte das Vorgehen der Schule scharf – dass nicht einmal die geringsten Anhaltspunkte für die schweren Zuschreibungen der Schule gegen uns vorlagen, musste diese schließlich gegenüber der Behörde selbst einräumen. Dennoch fiel niemals ein einziges Wort des Bedauerns, der Selbstkritik – statt den Rat des Jugendamtes ernst zu nehmen und uns diese unsägliche Meldung zu erklären, folgten statt dessen weitere heftigste Angriffe auf unsere Person und unsere Integrität; darunter ein öffentliches Interview sowie eine ehrverletzende veröffentlichte Stellungnahme der Schule mit nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen (u.a. „Stalking“ und „Dissozialität“ sowie die Darstellung eines nie stattgefundenen Hausbesuches wegen angeblicher Sorge um das Kindeswohl) – begleitet von schweren Datenschutzverstößen. Selbst klar dokumentierte Defizite seitens der Schule fanden darin schlicht eine Umdeutung und wurden plötzlich zur „Sorge um das Wohl der Kinder“ erklärt, während die Schule sich eine besondere Fürsorge auf die Fahne schrieb, die nachweislich nicht vorlag. Jedes dieser diffamierenden Handlungen (Jugendamtsmeldung, Presseinterview, Schulstellungnahme) führte zu einer eigenen staatsanwaltschaftlichen Ermittlung gegen Schulverantwortliche – wir berichteten. Zudem erteilte der Landesdatenschutzbeauftragte RLP der Waldorfschule Mainz wegen der gravierenden und fortgesetzten Datenschutzvestöße im Juli 2025 eine offizielle Verwarnung.
Appell: Stärkere Kontrolle der Waldorfschulen durch Staat und Schulaufsichtsbehörden
Dass Waldorfschulen in Deutschland (je nach Bundesland) mit staatlichen Finanzhilfen gefördert werden, die bis zu 80 Prozent der anerkannten Kosten betragen, und dennoch in der Lage sind, trotz dokumentierter Missstände betroffene Familien (mit Kindern mit Unterstützungsbedarf!) derartig massiv persönlich zu attackieren, unter Druck zu setzen, einzuschüchtern und durch gezielte juristische Angriffe auch in finanzielle Bedrängnis zu bringen, ist für uns nicht hinnehmbar. Allein die Kosten der juristischen Auseinandersetzungen sowie die angedrohten Forderungen haben uns wirtschaftlich stark belastet – von der emotionalen, persönlichen und familiären Belastung haben wir noch überhaupt nicht gesprochen, aber wir wünschen wirklich niemandem, je in eine solche Lage zu kommen.
Unser Appell: Waldorfschulen müssten einer deutlich stärkeren Kontrolle durch den Staat und die Schulaufsichtsbehörden unterliegen, insbesondere wenn sie öffentliche Gelder in diesem Umfang erhalten. Auch im Hinblick auf die gelebte Praxis in Bezug auf Gleichheitsgrundsätze, Transparenz und demokratische Strukturen, Kinder- und Elternrechte, Inklusion, medizinische Verantwortung sowie den Umgang mit Persönlichkeitsrechten und sensiblen Daten sehen wir gravierende strukturelle Defizite. Der ständige Verweis auf die so genannte „Privatschulfreiheit“ darf keinen rechtsfreien Raum eröffnen. Über diesen Missstand – und über unsere Erfahrungen – werden wir weiterhin öffentlich berichten.
Die Darstellung spiegelt unsere persönliche Sichtweise als betroffene Eltern wider, basiert jedoch unmittelbar auf Fakten in Form von dokumentierten Abläufen, Stellungnahmen (u.a. durch Arzt und öffentliche Stellen), Protokollen, gerichtlichen Entscheidungen, anwaltlichen und staatsanwaltschaftlichen Dokumenten und Bescheiden, Berichten weiterer Betroffener – und nicht zuletzt eigener Erfahrung. Einschätzungen und Bewertungen erfolgen im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung (Artikel 5 GG).